Homoehe: Hollaender nennt VfGH-Judikatur „groben Fehler“

„Ehe kann es nur zwischen Mann und Fau geben“

Weil es einen „Unterschied zwischen dem biologischen und dem psychosozialen Geschlecht“ gibt, habe der Verfassungsgerichtshof mit seinem Spruch zur „Ehe für alle zwei Mal falsch geurteilt“. „Denn eine Ehe kann es nur zwischen Mann und Frau geben“ und es gebe kein drittes Geschlecht. Zwar könnten „Frau & Frau sowie Mann & Mann zusammen leben, aber das ist eben keine Ehe!“ Das waren die Kernaussagen von Dr. Adrian Hollaender, Rechtsanwalt und Kulturmanager, bei einer Veranstaltung des Wiener Akademikerbund zum Thema „das dritte Geschlecht – seine rechtlichen und politischen Implikationen“ im Zusammenhang mit dem VfGH-Erkenntnis vom Juni 2018.

Hollaender klärte die (derzeitige) rechtliche Situation und analysierte die gesellschaftspolitischen Fragen dieses Themenkreises ausführlich. Er kritisierte, dass „die VfGH-Juristen ins geltende Gesetz Falsches hineininterpretiert“ und damit „einen groben methodischen Fehler begangen haben“. Wenn hingegen der Nationalrat dies beschließen würde, „dann wäre das etwas anderes“. Denn „die Legislative kann Neues beschließen, aber die Judikatur muss nach den geltenden Gesetzen handeln und urteilen – das darf man nicht vermischen!“ Der VfGH habe „aber entschieden, dass ein drittes Geschlecht hergehört“. Hollaender meinte, er habe den Eindruck, „dass für dieses VfGH-Urteil eine ideologische Richtung ausschlaggebend war“.

„Es gibt nur Mann und Frau und Hermaphrodit“

Die Geschlechtsidentität dürfe man bei der Eintragung ins Personenregister nicht willkürlich wählen, betonte Hollaender. Denn „es gibt nur Mann und Frau und Hermaphrodit, nicht aber divers, inter und offen“. Daher sei der VfGH-Spruch zur Geschlechterart „verfehlt und juristisch diskutabel“.

Text und Fotos von Michael Kress