Christian Zeitz: Österreich ist eine demokratische Diktatur

Der 17. November 2017 war buchstäblich ein schwarzer Freitag. Reinhard Fellner, als Sozialdemokrat SPÖ-Mitglied sowie Obmann der „Initiative soziales Österreich“, wurde beim Landesgericht für Strafsachen zu 3 Monaten (bedingt auf drei Jahre) wegen Verhetzung (§ 283 StGb) gegen den Islam verurteilt. Jede auch noch so kleine Islamkritik durch ihn innerhalb der nächsten drei Jahre wird daher zur Verhängung der Haftstrafe führen.

Dies ist umso erschütternder,als er eine sehr gelinde Form der Kritik am Islam vorgenommen hat, die weit unterhalb des Kritikniveaus liegt, bis zu dem es in einer freien und offenen Gesellschaft möglich und notwendig sein sollte, auf die Gefahren, die mit dem Islam verbunden sind, aufmerksam zu machen. Er hat nämlich bloß angeregt zu untersuchen, inwieweit (terroristische) Gewaltakte sowie sexueller Missbrauch von Frauen, Kindern und Tieren mit dem Islam in Zusammenhang stehen würden.

Die Verurteilung Fellners wiegt umso schwerer, als er diese Anregung im Zuge seiner Teilnahme an der Begutachtung eines Gesetzesentwurfes, welche dann auf der Parlaments-Homepage veröffentlicht wurde, vorgenommen hat. Er wurde also für den ehrenamtlichen Beitrag eines aktiven Staatsbürgers, für die Partizipation am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, strafrechtlich verfolgt und verurteilt.

Das Verfahren gegen Fellner kann getrost als Skandal-Prozess bezeichnet werden. Mehrere Sachverständigen-Gutachten von Islam-Experten, die vom Beklagten zum Zweck des Wahrheitsbeweises für seine Aussagen eingebracht worden waren, wurden vom Gericht nicht berücksichtigt. Ebenso wurden die von der Verteidigung namhaft gemachten Zeugen nicht zugelassen.

Obwohl im Akt kein Hinweis auf einen Anzeiger zu finden war, wurde von der Staatsanwältin plötzlich behauptet, dass die Anzeige von der IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) eingebracht worden sei, die sich durch Fellner „beleidigt gefühlt hätte“.

Weiters wurde dem Angeklagten ein Zeitungsartikel, der sich vor der Verhandlung nicht im Akt befunden hatte, vorgehalten. Auf den Verweis Fellners, Ayatollah Khomeini, der bedeutendste schiitische Führer des 20. Jahrhunderts, hätte Sexualverkehr mit Tieren gutgeheißen, entgegnete die Richterin, dies sei belanglos und hätte mit dem Islam nichts zu tun, da Khomeni ja schon tot ist. Insgesamt wurde weder von der Staatsanwältin noch von der Richterin der ernsthafte Versuch unternommen, die inkriminierte Handlung Fellners mit dem Tatbestandsbild der Verhetzung formal in Deckung zu bringen. Die Richterin und die Staatsanwältin deuteten stattdessen sogar an, dass nach ihrer Sicht „Verhetzung“ auch dann schon vorliegen würde, wenn die Behauptungen des Angeklagten wahr sind.

Gesinnungsjustiz

Das Urteil betrifft nicht einfach nur einige Sonderlinge, die Islamkritik zu ihrem seltsamen Hobby auserkoren haben. Es ist Ausdruck des fortgesetzten Vorantreibens einer unverhohlenen Polit- und Gesinnungsjustiz, die in Stellung gebracht wird, um die Agenda der multikulturellen Diktatur, des Bevölkerungstausches und der Islamisierung widerstandslos exekutieren zu können. Und es ist ein Markstein des Transformationsprozesses, in dem unsere schwindende Demokratie in eine autokratische Ochlokratie umgewandelt wird.

Dieser gerichtliche Willkürakt ist der unrühmliche Höhepunkt der langjährigen Verfolgung politisch Unliebsamer mit den Mitteln des Religions- und Meinungsstrafrechtes. Die Spur der Verwüstung der Meinungsfreiheit erstreckt sich über einige prominente Opfer der Polit-Justiz: von der Islam-Kritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff über Pro Vita-Chef Dr. Alfons Adam bis zur ehemals muslimischen Konvertitin Laila Mirzo, deren Verfahren wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ (§ 188 StGb) zwar eingestellt wurde, der aber danach aufgrund ihrer islamkritischen Haltung vom Kurier-Redakteur Karl Oberacher das Recht abgesprochen wurde, sich als Journalistin und Islamexpertin bezeichnen zu lassen (5. Februar d.J.).

Als ultimativer Auswuchs richterlicher Parteilichkeit und Skurrilität muss das jüngst bekannt gewordene Urteil eines Innsbrucker Gerichtes gegen einen ehemaligen Bezirksobmann des „Rings Freiheitlicher Jugend“ (RFJ) gesehen werden, der mit dem Facebook-Eintrag über ein „Spanferkel-Grillfest“ zum islamischen Ramadan gratulierte und dafür mit einem Bußgeld von 480 Euro belegt wurde. („Der Standard“ vom 15. November 2017)

Die Justiz bringt das Meinungs- und Religionsstrafrecht seit Jahren ausschließlich selektiv und mit einseitiger Wirkung zur Anwendung. Während etwa der christliche Glaube, sein Gott, seine Gebote und seine Symbole nach Belieben besudelt und herabgewürdigt werden können, ohne dass dies in den letzten drei Jahrzehnten je zu einem Verfahren, geschweige denn zu einer Verurteilung geführt hätte, werden Kritiker des Islam regelmäßig selbst dann strafrechtlich verfolgt, wenn ihre Feststellungen penibel unter Hinweis auf hochrangige Glaubensquellen belegt werden können.

Die gezielte Beseitigung der Meinungs-, Gesinnungs- und Wissenschaftsfreiheit durch ein selektiv und willkürlich angewandtes Religionsstrafrecht ist jedoch nicht das einzige Instrument, mit dem unserer Gesellschaft immer totalitärere Züge verliehen werden. Es lassen sich auch einschlägige Mechanismen im justiziellen und administrativen Bereich feststellen.

Auch Demonstrationsfreiheit wird einseitig eingeschränkt

Am 17. Juni 2017 fand wieder der bereits traditionelle „Marsch der Familie“ statt. Während am Wiener Ring aufgebrezelte Sattelschlepper dahinwummerten, auf denen sich tausende schrille Gestalten aus allen Zwischenwelten und Höllenschlünden im immer gleichen Techno-Rhythmus räkelten und ihre bemalten Genitalien präsentierten, hielten engagierte Lebensschützer und Vertreter eines christlichen Menschen-, Ehe- und Familienbildes eine friedliche Kundgebung auf dem Albertinaplatz ab. In der Nähe skandierten Lesben mit rosa Igelfrisuren und hohlwangige Kiffer das übliche „hätte Maria abgetrieben, wäret ihr uns erspart geblieben“. Während Vertreter der Kultur des Lebens sich zum Marsch Richtung Schottentor formierten, blockierten vermummte Linke den Durchgang vom Josefsplatz und warfen sich der Polizei entgegen, die zum Schutz der Familien-Freunde angerückt war.

Kurz darauf gab der polizeiliche Einsatzleiter dem Verantwortlichen der Demonstration bekannt, dass gewaltbereite und bewaffnete Anarchos auf der Freyung und in der Schottengasse auf die Lebensschützer warten würden. Er hätte zu wenig Personal, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen, schwere Verletzungen seien nicht ausgeschlossen, er würde dringend den Abbruch des Marsches und den Rückzug auf den Albertinaplatz empfehlen, widrigenfalls würden die Veranstalter die Verantwortung für die Folgen haben.

Der Veranstaltungsleiter entschied sich schweren Herzens für die Umkehr – sehr schweren Herzens, denn ein Hauptzweck des Marsches wäre es gewesen, auf den belebten Plätzen der Freyung und der Schottengasse mit Passanten ins Gespräch zu kommen und Verteilmaterial unter die Leute zu bringen. Welchen Zweck, als den der Kontaktnahme mit der Bevölkerung und der Meinungsbildung, sollte eine Kundgebung im öffentlichen Raum auch sonst haben?

Schon bei den alljährlich stattfindenden behördlichen Vorbesprechungen des „Marsches der Familie“ mussten die Veranstalter erleben, dass die Behördenvertreter ihren Spielraum bis an die Grenzen des Möglichen ausschöpften, um die Lebensschützer zu behindern beziehungsweise einzuhegen.

Das Beispiel zeigt, dass das Demonstrationsrecht im vollen Umfang nur mehr für linke und linksradikale Gruppen gilt. Alle Organisationen und Gruppen, die für Lebensschutz, Erhaltung der kulturellen Identität und das Selbstbestimmungsrecht der Völker eintreten oder sich gegen Bevölkerungsaustausch, Islamisierung und globalen Kultursozialismus richten, werden unter Duldung der Behörden vom linken Mob bei ihren angemeldeten Demonstrationen behindert, weil die herrschenden Eliten sich offenbar in der Entfaltung und Durchsetzung ihrer ideologischen Agenda behindert fühlen.

Die Linksradikalen besorgen die Dreckarbeit, während Polizei und andere Behörden angemeldete und friedliche Demonstrationen abkürzen, einschränken oder sogar auflösen – selbstverständlich immer mit dem Hinweis auf erforderliche Sicherheitsbedürfnisse der Öffentlichkeit. Neben dem „Marsch für die Familie“ mussten auch die „Jugend für das Leben“, die „Identitären“ und „Pegida Österreich“ ähnliche Erfahrungen machen.

Wissenschaftsministerium macht linken Druck mit Subventionen

Aber auch mit derlei Repressalien ist das Arsenal grundrechtswidrigen Drucks und Zwangs innerhalb der vermeintlich rechtsstaatlichen Strukturen der Republik Österreich nicht ausgeschöpft. Dieses umfasst nämlich auch die gezielt selektive Verwendung öffentlicher Ressourcen zur Durchsetzung ideologisch motivierter Großvorhaben, die in keiner Weise demokratisch legitimiert sind.

Am 2. Juni 2017 bekam die Philosophin und Kulturwissenschaftlerin Dr. Astrid Meyer-Schubert ein Schreiben von zwei Wissenschafterinnen (Namen dem Autor bekannt), beide Vorstandskollegen von Dr. Meyer-Schubert im Verein IGPPM (Interessengemeinschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin). Die beiden Absender fordern die Adressatin ultimativ auf, ihre Vorstandsfunktion innerhalb von drei Tagen zurückzulegen und den Verein als Mitglied zu verlassen. Sie gaben an, von einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums kontaktiert und unter Druck gesetzt worden zu sein.

Dem Verein waren vom Ministerium finanzielle Unterstützungen für Forschungsarbeiten in Aussicht gestellt worden. Der Ministeriumsvertreter stellte nunmehr fest, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unmöglich sei, „da das genannte Mitglied für die Öffentlichkeitsarbeit rufschädigende Wirkung hat“. Die beiden Kolleginnen kommunizierten, dass Meyer-Schubert inakzeptable politische Ansichten hätte und daher aus dem Verein zu eliminieren sei.

Tatsächlich hatte die Philosophin, die ursprünglich aus der Frauenemanzipationsbewegung kommt, sich kritisch mit Massenmigration und dem Aufzehren der kulturellen Identität Europas beschäftigt. Soeben war ihr neuestes Buch „Der Zeit voraus. Zur Belebung der christlichen Identität Europas“ erschienen. Meyer-Schubert leistete dem Ultimatum auf Rück- bzw. Austritt keine Folge. Daraufhin haben die anderen Vorstandsmitglieder eine Generalversammlung mit der Tagesordnung der Auflösung des Vereins und der Neugründung ohne Meyer-Schubert ausgeschrieben und dieses Vorhaben auch umgesetzt. Auf diese Weise sollte die Fortsetzung der Unterstützung des Ministeriums erkauft werden.

Eine Kritik der Massenmigration beziehungsweise des Einwanderungs-Dschihads wird also nicht mehr nur auf der politischen Ebene nicht geduldet. Vielmehr werden Vollzugsbeamte und Behördenapparate, die mit der genannten Materie fachlich nicht das Mindeste zu tun haben, dafür in Dienst genommen, unliebsame Personen in ihrem beruflichen und persönlichen Fortkommen zu beeinträchtigen bzw. existentiell zu schädigen, um die Transformationsagenda der EU bzw. der ihr nachgeordneten Staaten durchzusetzen.

Das Mittel der materiellen Marginalisierung von oppositionellen Kräften war schon immer ein bewährter Ansatz aller Autokratien, um „Störungen“ durch Systemkritiker und Dissidenten zu beseitigen. Die gezielte Herstellung und Nutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten hat sich auch im Österreich des 21. Jahrhunderts als eine der stärksten Knute der Elitenherrschaft etabliert. Auf diese Weise wird erfolgreich daran gearbeitet, möglichst viele Höflinge und System-Lakaien zu erzeugen.

Die angeführten Beispiele und ihre Wertung mögen genügen, um zu zeigen, wie die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Meinungs- und Redefreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und des Demonstrationsrechtes systematisch ausgehöhlt worden sind und nur mehr selektiv zur Anwendung kommen. Definitiv kann festgestellt werden, dass es seit Jahren immer die gleichen Personengruppen sind, denen gezielt eine Inanspruchnahme dieser Rechte und damit eine Partizipation am demokratischen Willensbildungsprozess vorenthalten wird.

Zehn Gruppen, denen die Meinungsfreiheit de facto entzogen worden ist

Diese Personengruppen weisen sowohl in ihrer weltanschaulichen Position als auch in ihrer sozialen beziehungsweise ständischen Zugehörigkeit eine nicht unbeträchtliche Bandbreite auf, sind aber durch folgende gemeinsame Haltungen beziehungsweise Wesenszüge gekennzeichnet:

1.Sie identifizieren sich mit der als überlegen wahrgenommenen europäischen Kultursubstanz, die als im wesentlichen christlich bestimmt beziehungsweise grundgelegt erachtet wird.

2.Sie lehnen eine drastische Veränderung des Bevölkerungssubstrats der Staaten Europas durch Massenmigration und unkontrolliertes Flüchtlingswesen ab.

3.Sie sind grundsätzlich islamkritisch und wenden sich gegen die Islamisierung der Länder Europas.

4.Sie sind kritisch gegenüber der EU beziehungsweise gegenüber jener Entwicklung, die der europäische Integrationsprozess in den letzten Jahren in Richtung Zentralismus und Superstaat vollzogen hat.

5.Sie sind kritisch gegenüber einer dominanten Position des Gefüges supranationaler Einrichtungen und gegen die erkennbare Tendenz eines herrschaftsbewussten Globalismus und die dazugehörige One-World-Ideologie.

6.Sie lehnen das Konzept des Kultursozialismus und der damit intendierten Gesellschaftstransformation (vom Genderwahn bis zum Homo-Hedonismus und der Auflösung der Geschlechter-Identitäten) ab.

7.Sie wünschen eine Wirtschaftsordnung, die auf persönlichem Engagement und Leistungsgerechtigkeit und nicht auf politisch motivierter Umverteilung und syndikalistischer Vernetzung aufbaut.

8.Sie verwerfen das bestehende System der Kreditgeldschöpfung als einen Mechanismus der Enteignung der produktiven Kräfte der Gesellschaft, der sich als materielle Trägerrakete des nationalen und internationalen Neo-Sozialismus erwiesen hat.

9.Sie bauen auf das traditionell bewährte Konzept der Familie als einer exklusiven Manifestation der Ehe von Mann und Frau und wünschen, den Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod zu schützen.

10.Sie sind institutionell meist nicht organisiert oder jedenfalls nicht einheitlich politisch abgebildet. Konsequenterweise stehen sie in Fundamentalopposition zur herrschenden Klasse der selbsternannten Eliten.

Im Gegensatz zu ihrer realpolitischen Marginalisierung und zu ihrer herabwürdigenden Einschätzung in der „öffentlichen Meinung“ kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtheit der hier angesprochenen Aktivistengruppen mit ihren Anliegen tatsächlich die Wertvorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung abbilden. Demgegenüber sind die großen Elite-Projekte der letzten Jahrzehnte niemals auf der Basis des Volkswillens, das heißt durch eine demokratische Mehrheit, abgesichert und in Angriff genommen worden.

Dies gilt für die organisierte Masseneinwanderung, die Tabuisierung und Durchsetzung des islamischen Einflusses, den nationalen Kompetenzraub zugunsten der EU und damit die Totaländerung der Bundesverfassung, ebenso wie für die „anthropologische Revolution“ zur Hervorbedingung geschlechtsloser Androiden, die von den System-Medien und mithilfe metapolitischer Indoktrination nach Belieben manipuliert und gleichgeschaltet werden können.

Der Einwanderungs-Tsunami des Jahres 2015 war der lang erwartete und von den linken Eliten ersehnte, wohl auch gezielt „engineerte“ Servomechanismus zur Überwindung der demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung. Noch im Frühjahr 2015 gaben die Parolen „No border“ und „Refugees and Muslims welcome“ die Meinung eines Promillesatzes der österreichischen Gesellschaft wieder. Mit den Schockbildern bedrohlicher „Flüchtlings“-Armeen auf hilflos preisgegebenen Grenzübergängen und leergefegten Autobahn-Teilabschnitten wurde der Wehrwille der heimischen Bevölkerung gebrochen.

Das mediale Trommelfeuer der immer gleichen Kinderfotos an „brutalen“ Stacheldrahtverhauen und der überfüllten Schlepperboote tat ein Übriges. Und wenn schon ganze Regierungen diese Ereignisse nur als bloße Zuschauer über sich ergehen zu lassen schienen, wie sehr war es folglich eine allzu natürliche Reaktion der Bevölkerung, diese „Unterwerfung unter das Unvermeidliche“ (das ist die wörtliche Übersetzung des Wortes „Islam“) mit gelähmtem Entsetzen zur Kenntnis zu nehmen.

Undemokratisch wurden neue Wirklichkeiten geschaffen

Es gibt nicht den Hauch einer demokratischen Legitimation für diese Landnahme und die darauf folgende Partial-Enteignung der heimischen Bevölkerung. Aber mit der Erzeugung quasi naturgesetzlicher Gewalt sind buchstäblich physikalische Wirklichkeiten geschaffen worden, die jetzt nicht mehr zur Disposition stehen.

Europa ist heute ein anderer Kontinent, Österreich ein anderes Land als vor der „Flüchtlings“-Einwanderung. Bereits vorher waren die morsch gewordenen Fundamente der nationalen Parteiendemokratien unterspült und der Überbau der nationalen Identitäten durch den EU-Zentralismus delegitimiert worden.

Nunmehr haben die Ereignisse um die „Flüchtlings“-Krise und deren Folgen einen echten und substantiellen politischen Systemwechsel herbeigeführt. Die Institutionen des Staats sind formal noch dieselben, aber seine Entscheidungsabläufe sind vielfach unter die Knute des antidemokratischen Großprojekts eines entfesselten Global-Faschismus geraten.

Die machthabende Klasse weiß um ihren Mangel an demokratischer Repräsentativität. Sie muss daher aus ihrer Sicht die von ihr beherrschten Systeme immunisieren, um das Projekt einer unumkehrbaren Gesellschaftstransformation vor der Beurteilung durch das Volk und vor potentieller Systemopposition zu schützen. Dies geschieht durch die Indienstnahme der Justiz, der Vollzugs-Administration und der Sicherheitsbehörden/der Exekutive sowie durch gezielten ideologisch motivierten öffentlichen Ressourceneinsatzes für de Zwecke der Behinderung, der Unterdrückung und der Bedrohung der Systemopposition und ihrer Exponenten.

All das erfolgt einerseits gezielt, andererseits systemisch-eigendynamisch und scheinbar wildwüchsig. Und es sollte nicht unterschätzt werden, dass dieser Prozess mittlerweile effizient durch das staatliche Spitzel- und Überwachungssystem flankiert und verstärkt wird, das in den letzten Jahren u.a. mit Hilfe des „Polizeilichen Staatsschutzgesetzes“ (2015) ausgebaut wurde.

Auf diesem Blog ist gerade in diesem Jahr mehrfach auf qualifizierte Weise gezeigt worden, dass die Meinungsdiktatur weiter ausgebaut werden soll und wird (Wilfried Grießer am 20. Juni 2017: Neue Verwaltungsstrafbestimmung gegen „diskriminierende Äußerungen“; Andreas Unterberger am 1. Juli 2017: Schlimmstes Zensurgesetz der letzten 70 Jahre in Deutschland).

Wenn Hass und Wahrheit in die Hände der Politik geraten

Im Mai dieses Jahres begann der deutsche Justizminister Heiko Maas zu zeigen, in welche Richtung die Reise weitergehen soll. Mit dem Entwurf für ein sogenanntes „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ schoss er zunächst allerdings selbst für den Geschmack einiger seiner Regierungs- und sozialistischen Parteikollegen über das Ziel hinaus. Nach einer Modifikation wurde dieses Gesetzesprojekt allerdings am 30. Juni beschlossen. Das zentrale Anliegen ist es, „Hasskommentare und Falschmeldungen“ zu bekämpfen. Mit der rechtspolitischen Indienstnahme des Begriffes „Hass“ und der Usurpation der Autorität über das, was als „wahr“ und „falsch“ anzusehen ist, wurde ein neues Niveau der Despotie erreicht.

Es ist erschreckend wahrzunehmen, dass sich auch der bisherige österreichische Justizminister und ÖVP-Vizekanzler, Wolfgang Brandstetter, als Vorreiter des „Kampfes gegen Hass und Falschmeldungen im Netz“ begreift, den er im strikten Gleichklang mit den „europäischen Partnern“ zu führen wünscht. Auch die von ihm selbst betriebene Verschärfung des „Verhetzungsparagraphen“, nach der zwar nicht gegen Ausländer, wohl aber gegen Österreicher „gehetzt“ werden darf (1. Jänner 2016), ist ihm nicht genug. Er hat sich mit seinem Lieblingsanliegen auch durch zahlreichen Vorträge im Ausland einschlägig profiliert.

Auch wenn er das Vorhaben öffentlich immer wieder taktisch abschwächt, indem er beteuert, dass es nicht um die Schaffung neuer Straftatbestände geht, verfolgt er genau dieses Ziel: „Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten.“ (siehe z.B. „Der Standard“ vom 1. Jänner 2016) „Wir treten (…) der Aggressivität und Verrohung der Sprache gezielt entgegen.“ Es gelte, Aussagen ins strafrechtliche Visier zu nehmen, die zu „Gewalt führen können“. (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für Justiz vom 30. September 2016) Angemerkt werden muss an dieser Stelle, dass das diesjährige Wahlprogramm der ÖVP eine Verschärfung der Meinungsgesetzgebung ausdrücklich gutheißt.

Mit der Betreibung des Projektes der „Hassgesetzgebung“ ist ein Dammbruch im gesamten Justizwesen im Gange. „Hass“ ist selbstverständlich kein juristischer Begriff und hat im Rechtswesen keine Existenzberechtigung. Er beschreibt einen Gefühlszustand, dessen Vorhandensein nur vom Handlungssubjekt selbst mit Sicherheit festgestellt werden kann. Auch wenn wir uns im Alltag auf introspektivem Weg berechtigt fühlen, anderen Personen gegenüber Hass als Handlungsdisposition zu unterstellen und dieser auch als Motiv für bereits vollzogene Straftaten rekonstruierbar sein mag, ist er als selbständiger Straftatbestand vollkommen ungeeignet. Seine Applikation als Maßstab strafrechtlicher Verfolgung muss zu drakonischer Willkür und konsequentem politischem Missbrauch führen.

Wenn eine gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von „Hate-Speech-Delikten“ geschaffen wird, eröffnet sich damit ein geradezu unbegrenzter Raum rechtlicher Unsicherheit, der den rechtsunterworfenen Bürger in einen Zustand systemischer Unfreiheit versetzt. Wenn darüber hinaus auch noch „Falschmeldungen“ und „Fake News“ kriminalisiert werden, ist das Stadium der Etablierung eines staatlichen „Wahrheitsministeriums“ endgültig erreicht.

Mancher Leser wird den Beginn dieses Aufsatzes als übertrieben oder schreierisch empfinden. Diese Empfindung wäre gewiss nicht ganz unverständlich. Aber angesichts der Dramatik und Dynamik des Geschehens ist es unbedingt erforderlich, den längst eingeschlagenen „Weg in die Knechtschaft“ unseres Landes in seiner Tragweite zu erfassen und dessen Darstellung pointiert zuzuspitzen. Denn Meinungskontrolle, Behördenwillkür und die strafrechtliche Verfolgung von Islamkritikern stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Letzterer besteht definitiv im Projekt einer ausgeprägten Eliten-Despotie und der dauerhaften Beseitigung der Freiheit schlechthin.

In einer Gesellschaft freier Menschen ist das Recht auf Wahrheit das Fundament aller anderen Rechte und Freiheiten. Aber die Wahrheit ist nicht im Besitz der Obrigkeit. Sie ist das gemeinschaftliche Eigentum der Bürger selbst. Dieses Eigentum kann nicht auf die politische Kaste übertragen werden. Es muss im Wettkampf der Positionen immer wieder erstritten und erkämpft werden, um bewahrt zu bleiben.

In diesem Wettkampf sind Zweifel, Kritik, Infragestellung, Respektlosigkeit, ja selbst Beleidigung und Verspottung Bestandteile des Verfahrens zur Entdeckung der Wahrheit. In diesem Wettkampf hat daher keine Position das Recht, sich durch sakrale Bezüge zu immunisieren oder sich auf das Podest einer neuen Kollektivmoral zu stellen, um damit Macht über andere Positionen zu bekommen.

Gewiss: Religion hat ein Recht auf Absolutheit – das gilt auch in einer säkularen und pluralistischen Gesellschaft. Aber diese Absolutheit darf nicht mit den Mitteln des staatlichen Strafrechts durchgesetzt werden. Der liebe Gott kann sich selbst verteidigen.

Die Behinderung von Meinungsfreiheit und Kritik wird in unserem Land seit längerer Zeit als Motor der widerstandslosen Durchsetzung unumkehrbarer kultureller und gesellschaftlicher Transformationsprozesse betrieben. Landnahme, kulturelle Enteignung und der Diebstahl des Traditionskapitals der autochthonen Bevölkerung sind das Resultat.

All diese Prozesse können wir nicht stoppen, indem wir allein auf die Handlungsfähigkeit einer wohlwollenden Regierung hoffen. Die Regierung kann Fehlentwicklungen nur gezielt bekämpfen, wenn diese von den Bürgern als Übel identifiziert, benannt und bezeichnet werden können und dürfen.

Letzte Chance vor einer Fahrt in den Abgrund

Die derzeitigen Koalitionsverhandlungen werden von nicht wenigen Menschen als eine der letzten Chancen zur Revision der Fahrt in den Abgrund erachtet. Diese Revision wird ohne die Rettung der Freiheit, besonders auch der Meinungsfreiheit, nicht möglich sein.

Allein in diesem Themenbereich besteht daher die unveräußerliche Notwendigkeit von der neuen Bundesregierung die Umsetzung folgender Maßnahmen zu verlangen:

•die ersatzlose Beseitigung der §§ 188 (Herabwürdigung religiöser Lehren) und 283 (Verhetzung) aus dem österreichischen Strafgesetzbuches,

•der Ausbau der Volksanwaltschaft zu einem wirksamen Instrument gegen Behördenwillkür und (ideologisch bedingtem) Missbrauch öffentlicher Ressourcen,

•eine klare und prinzipielle Absage an alle Projekte zur Etablierung einer „Hate-Speech“-Gesetzgebung sowie ebenso eine Verwerfung der Idee einer (strafrechtlichen) Verfolgung von „Fake news“,

•die Herbeiführung einer ernsthaften Offenlegung der Glaubensgrundlagen der Islamischen Glaubensgemeinschaft, um für Bürger und Behörden Rechtssicherheit im Umgang mit dem Islam einzuleiten; dies ist nur durch eine Revision des völlig daneben gegangenen Islamgesetzes 2015 möglich;

•eine Erneuerung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes, mit dem friedliche Betreiber eines Anliegens gegenüber gewalttätigen oder gewaltaspirierten Angreifern (wobei auch Behinderung eine Form der Gewalt ist) beschützt und bevorzugt werden müssen, sowie

•die sofortige Abhaltung von verbindlichen Plebisziten über die großen gesellschafts- und kulturrelevanten Grundentscheidungen (Migrations-Stop, Einbürgerungs-Stop, Gender-Terror, Leitkultur, Familien-Modell etc.)

An der Durchsetzung dieser Projekte sollte die Regierung ab dem ersten Tag ihrer Existenz gemessen werden.

Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht jeden Tag errungen werden kann.

Nachträgliche Ergänzung: Nach dem Skandalurteil gegen Reinhard Fellner muß der Kampf gegen die polit-gerichtliche Meinungskontrolle weitergehen. Reinhard Fellner wird dieses Urteil selbstverständlich anfechten. Auch eine Verfassungsklage zur Aushebelung des „Verhetzungsparagraphen“ ist zu erwägen. Mit Blick auf den Verurteilten ist dies aber nicht nur ein heldenhafter Akt, sondern für ihn als Mindestpensionist auch eine eminente Herausforderung. Bereits jetzt hat das Verfahren finanzielle Mittel erforderlich gemacht, die seine persönlichen Möglichkeiten eigentlich übersteigen. Das gilt umso mehr für die Zukunft. Ich möchte Sie daher bitten, den Einsatz Reinhard Fellners mit einer großzügigen Spende zu unterstützen bzw. überhaupt erst möglich zu machen. Beiträge bitten wir, unter Angabe der Verwendungszweckes „Hilfe für Reinhard Fellner“ auf das Konto des Wiener Akademikerbundes,
IBAN: AT08 2011 1310 0540 1090 BIC: GIBAATWWXXX, bei der Erste Bank, zu überweisen. Denn die ungeheuerliche Parteilichkeit dieses Fehlurteiles betrifft uns alle! Dahinter steckt der Wunsch der politischen Kaste, jede kritische Auseinandersetzung mit dem Islam zu unterbinden, um die Agenda des Bevölkerungstausches und der Multikulturellen Gesellschaft ungestört vorantreiben zu können.

Österreich ist eine demokratische Diktatur. Ihr Recht geht von Gesinnungsjustiz und Behördenwillkür aus.

Mag. Christian Zeitz ist Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes und wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie.