Adrian Hollaender: Die „Ibiza-Affäre“ ist juristisch ein Sturm im Wasserglas

„Ibiza mit Gudenus und Strache ist eine strafrechtliche Nichtigkeit“. Das war der Kernsatz des Referates von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender zur sogenannten „Ibiza-Affäre“ beim Arbeitsjahr-Abschluss des Wiener Akademikerbundes. „Somit erweist sich dieser Skandal juristisch nicht als Skandal, sondern als Sturm im Wasserglas!“ Denn: „Es sind keine Delikte bei Strache und Gudenus erkennbar.“ Und zwar „auch Amtsmissbrauch nicht, denn sie hatten damals (Sommer 2017, Anm.) noch kein Amt.“ Hollaender sprach über die „ernüchternden juristischen Hintergründe der Ibiza-Affäre“. Er erörterte die rechtliche Relevanz der „Ibiza-Affäre“, also jenes Thema, das die türkis-blaue Regierung in die Luft gesprengt und Ex-Vizekanzler H.C. Strache von der politischen Bühne gefegt hat. Hollaender betonte dazu, dass eben „die politische Wirkung ganz anders“ als die juristische war.

Danach ging Hollaender auf die Klagbarkeit von Politikern ein: Dabei gehe es um Bestechlichkeit und Untreue. Im konkreten Fall seien „die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sehr bescheiden“ und Strache und Gudenus träfen sie überhaupt nicht. Es reduziere sich alles „auf die unbefugte Tonaufnahme – das ist nicht viel!“ Allenfalls käme hier der § 120 StGB zur Anwendung (Videoaufnahme und Weitergabe an Dritte). Somit „ist das juristische Substrat beider Dinge minimal und hält sich in Grenzen.“ Denn auch Täuschung komme hier „laut Staatsanwälten nicht zur Anwendung.“ Also sei „in Summe von dem Video strafrechtlich nicht allzu viel zu erwarten.“ Denn auch Hinweise auf strafbare Handlungen „sind rechtlich nicht funidert.“

Der Abend fand im gleichermaßen rustikalen wie altehrwürdigen Kamaldulenser-Hof in Sievering statt.

Text & Fotos von Michael Kress

WAB-Präsident Dr. Charles Bohatsch (li.) dankte Dr. Hollaender für die fachliche Erörterung des so heiklen Themas.